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MANTACCO KAFFEE
Reiner Mantz

Hofstadt 24
D-40822 Mettmann

Telefon +49 2104 5546
Fax +49 2104 52460


www.mantacco.de

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Urheberrechtshinweise

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Reiner Mantz, Kaffee- und Maschinenservice

1. Allgemeines Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit einer Bestellung gelten diese Bedingungen als angenommen und werden auch Vertragsinhalt aller zukünftigen Geschäfte.

2. Angebote/ Preise Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen sowie Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung. Kostenvoranschläge, Angebote, Zeichnungen und Prospekte mit allen Unterlagen dürfen Dritten, insbesondere Konkurrenzfirmen, nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten uns das Urheberrecht und das Eigentumsrecht an ihnen vor. Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese wird, in der am Tage der Rechnungsstellung gesetzlichen Höhe, gesondert in der Rechnung ausgewiesen. Kostenvoranschläge zur Reparaturen sind kostenpflichtig und werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.

3. Liefer- und Leistungszeit Liefertermine oder Fristen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verbindlich. Falls wir nicht rechtzeitig beliefert werden, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von der Lieferpflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und Gegenleistungen des Vertragspartners werden erstattet. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in jedem Fall ausgeschlossen. Unsere rechtzeitige Lieferung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers insbesondere der vereinbarten Anzahlung voraus. Sofern dies für den Kunden zumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Kommt der Käufer in Annahmeverzug sind wir zu Schadenersatzforderungen und Forderungen für Mehraufwand berechtigt. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern bis der Besteller Zahlung bewirkt hat oder Sicherheit geleistet hat, oder vom Vertrag zurückzutreten.

4. Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind auch dann, wenn Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen, geltend gemacht werden, wie folgt fällig: Rechnungen über Ersatzteile und Reparaturen sind bei Abholung oder Lieferung und Ausführung sofort fällig. Alle anderen Lieferungen sind netto (ohne Abzug) innerhalb 28 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Kunden, die zum ersten Mal bei uns Waren oder Dienstleistungen beziehen, werden nur gegen Vorkasse beliefert. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist. Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungstermine treten, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf die Verzugsfolgen ein, außerdem werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Unter Vorbehalt der Geltendmachung anderer Rechte sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unstreitig sind. Der Käufer ist zur Ausübung seines Rückbehaltungsrechtes nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.5. Gewährleistung Die Gewährleistungspflicht für Neugeräte besteht innerhalb 12 Monate. Sie beginnt mit der Ablieferung. Die Gewährleistungsfrist wird durch eine Instandsetzung oder Ersatzlieferung nicht verlängert oder erneuert. Innerhalb der Gewährleistungsfrist beseitigen wir im Schadenfall alle Funktionsfehler, die auf mangelnde Ausführung oder Materialfehler zurück zu führen sind. Die Wege- und Fahrtzeiten des Monteurs sowie die Versandkosten für Ersatzteile gehen zu Lasten des Käufers. Die ersetzten Teile werden/bleiben unser Eigentum. Bei Mängeln sind wir nach unserer Wahl zu Nachbesserung oder Ersatzleistung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Vorraussetzung der Gewährleistung ist, dass der Gewährleistungsberechtigte alle ihm obliegenden Verpflichtungen – insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfüllt. Der Anspruch auf Gewährleistung kann ohne unsere Einwilligung nicht auf Dritte übertragen werden. Er erlischt, wenn das Gerät durch Einbau von fremder Seite oder durch fremde Teile verändert wird. Von der Garantieleistung ausgenommen sind Mängel, die auf Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Blitzschlag, Feuchtigkeit, Feuer, falsche Spannungsversorgung oder Kalk und andere Verunreinigungen im Wasser beruhen. Ebenfalls ausgenommen sind Mängel, die auf normalen Materialverschleiß und Abnutzung zurückzuführen sind. Gewährleistungspflicht besteht nur, wenn der Käufer seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach §377HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.

6. Rücknahme Zur Rücknahme einer gelieferten Ware sind wir nicht verpflichtet. Sollten wir einer Rücknahme dennoch zustimmen, erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

7. Eigentumsvorbehalt Bis zur Erfüllung aller uns aus einer Geschäftsverbindung mit dem Besteller jetzt oder zukünftig zustehenden Ansprüche, behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor. Unser Eigentumsvorbehalt bleibt auch bei Weiterverkauf bis zur vollständigen Befriedigung unserer Forderungen bestehen. Der Besteller hat dem weiteren Käufer unseren Eigentumsvorbehalt mitzuteilen. Der Besteller darf die Ware vor Bezahlung weder an einen Dritten verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Evt. Pfändungen der Vorbehaltsware zugunsten Dritter sind uns unter Benennung des Gerichtsvollziehers sofort anzuzeigen. Wir sind berechtigt, Vorbehaltsware nach einer evt. Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen. Der Käufer hat Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Unternehmens. Gerichtsstand für beide Parteien ist Mettmann. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftsitz zu verklagen. Die Rechtsbeziehungen beider Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie das Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

9. Wirksamkeit Sollte eine dieser Klauseln unwirksam sein oder werden, so wird hier von die Wirksamkeit aller übrigen Regelungen nicht berührt.

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF.

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